Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beschneidungsgesetz

1.401 Bytes entfernt, 14:04, 24. Aug. 2021
K
neue Kategorie
'''§ 1631d BGB'''
 
Unter dem Schlagwort "Beschneidungsgesetz" wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am [[12.12.2012|12. Dezember 2012]] verabschiedete Zusatzparagraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte [[Beschneidung]] von minderjährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.
Gegen dieses "Beschneidungsgesetz" wurde vor der Verabschiedung und wird auch weiterhin von [[Intaktivisten]] gekämpft, da es aus Sicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und andere Rechtsnormen verstößt.
 
== Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes ==
----
{|
!§ 1631d
'''Beschneidung des männlichen Kindes'''
----
</blockquote>
 
== Beachtenswert ==
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die [[Beschneidung]] nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.
== [[Beschneidungsgesetz - Namentliche Abstimmung|Namentliche Abstimmung]] ==
Die namentliche Abstimmung zum Beschneidungsgesetz ist abrufbar auf der Website des Deutschen Bundestags.<ref>{{REFweb
|url=https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=169
|title=Namentliche Abstimmung, Beschneidung, Gesetzentwurf der Bundesregierung
|publisher=Deutscher Bundestag
|date=2012-12-12
|accessdate=2020-04-02
}}</ref> Die Daten sind im Unterartikel hier im IntactiWiki hinterlegt (auf den Abschnittstitel klicken).
== Verfassungswidrig Gesetz hebt sich selbst auf ==
Nach Ansicht von immer mehr Verfassungsrechtlern und anderer Juristen (siehe Durch die Formulierung ''"wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die [[LiteraturBeschneidung]]auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird"'' hebt sich das Gesetz durch sich selbst auf. Die Regeln der ärztlichen Kunst besagen, dass ohne medizinische Indikation kein gesundes Körperteil irreversibel entfernt werden darf, zumal ohne wirksame Schmerzunterdrückung. Beides trifft bei Neugeborenen und Babys bis zum 6. Monat (Absatz 2 - Mohelklausel) verstößt das Beschneidungsgesetz gleich ohne weiteres zu. Das Kindeswohl ist überdies hinaus in jedem Fall gefährdet, da der Verlust der Vorhaut irreversibel und somit in mehreren Punkten gegen allen Fällen ein Schaden für das GrundgesetzKind ist.
<blockquote>==Verfassungswidrig = Art. 1 GG ===(1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'''
Nach Ansicht von immer mehr Verfassungsrechtlern und anderer Juristen (2siehe [[Literatur]]) '''Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten''' als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaftverstößt das Beschneidungsgesetz gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.siehe hier:
(3) '''Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung''', vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht* [[Art."1 GG]] === * [[Art. 2 GG===]](1) '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt''' und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) '''Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.''' Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." ===* [[Art. 3 GG===]](1) '''Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.''' (2) '''Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.''' (3) '''Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.''' ===* [[Art. 4.1 GG===]](1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.''' ===* [[Art. 33.1 + 33.3 6 GG===]](1) '''Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.''' (3) '''Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte''', die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte '''sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.''' === * [[Art. 140 33 GG in Verb. mit Art. Art. 136 WRV===]](1) '''Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.''' (3) '''Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.''' * [[...] (4) '''Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.''' === Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 137.3 Satz 1 WRV===(3) '''Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.'''</blockquote>]]
== Juristische Stimmen ==
}}
== Einzelnachweise ==<references />{{REF}}
[[Kategorie:Gesetz:Deutschland]]
[[en:German Circumcision Act]]

Navigationsmenü