Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen

§ 221 StGB

985 Bytes hinzugefügt, 07:22, 9. Okt. 2018
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Art. 2 GG§ 221 StGB''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'':<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 221 Aussetzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__221.html</ref>
<blockquote>(1) ''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland'Wer einen Menschen'<br>'''Artikel 2'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</ref>
(1) # '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeitin eine hilflose Lage versetzt''' oder# '''in einer hilflosen Lage im Stich läßt, soweit obwohl er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung ihn in seiner Obhut hat oder das Sittengesetz verstößt.ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,'''
'''und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt''', wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter # '''die Tat gegen sein Kind''Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ' oder eine Person '''begeht''', die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Person Lebensführung anvertraut ist unverletzlich, oder# '''durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht'''(3) ''' Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers''', so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (4) In diese Rechte darf nur minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werdenFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.</blockquote>
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
: Die Rechte anderer verletztDieser Paragraph ließe sich überall dort anwenden, wer die Genitalien eines Kindes ohne medizinische Indikation verstümmeltwo Kleinkinder durch [[HGM]] zwangsweise misshandelt und schwer an ihrer Gesundheit geschädigt werden. Das Da Jungen aufgrund des [[Beschneidungsgesetz]]es in Deutschland kein Recht auf körperliche Unversehrtheit fängt mehr haben, gegen ihre eigene Genitalverstümmelung anzusprechen oder anzugehen, ist die hilflose Lage eigentlich schon mit der Geburt an. Dieses Recht wird pauschal durch das [[Beschneidungsgesetz]] massiv verletztselbst durch den Gesetzgeber allen männlichen Kindern in Deutschland aufgezwungen. Da selbst der Tod eine Folge von [[HGM]] sein kann, sollten Ärzte und Beschneider spätestens bei Satz 3 hellhörig werden.
{{REF}}
[[Kategorie:Gesetze]]

Navigationsmenü