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Art. 2 GG

1 Byte entfernt, 07:24, 9. Okt. 2018
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Art. 2 GG''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'':
<blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>'''Artikel 2'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</ref>
(1) '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.'''

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