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Art. 1 GG

53 Bytes hinzugefügt, 07:24, 9. Okt. 2018
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Art. 1 GG''' lautet''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':
<blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>'''Artikel 1'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html</ref>
(1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'''
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
</blockquote>
''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)''
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'': Die Würde des Menschen beginnt spätestens mit seiner Geburt. Einem Kleinkind die gesunden Genitalien zu verstümmeln, tastet nicht nur seine Genitalien an, sondern eben auch seine Würde. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte müssen unverletzlich und unveräußerlich bleiben, was spätestens mit dem [[Beschneidungsgesetz]] nicht mehr der Fall ist.
{{REF}}
[[Kategorie:Gesetze]]

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