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Art. 124 StGB

290 Bytes hinzugefügt, 16:02, 7. Apr. 2022
Text ergänzt
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
: Die in diesem Strafgesetzbuch-Artikel erwähnten Delikte setzen [[FGM]] unter Strafe. [[§ 226a StGB|Wie auch in Deutschland]] unterscheidet dieser Artikel nicht zwischen weiblichen Kindern und erwachsenen Frauen. [[MGM]] wird auch in der Schweiz bisher nicht explizit unter Strafe gestellt, nur implizit. Einige Interpretationen der Bundesratsentscheidungen meinen, durch Art. 124 StGB sei im Umkehrschluss bewusst [[MGM]] legitimiert worden. Andere Autoren widersprechen dieser Interpretation.
{{SEEALSO}}
* [[Art. 122 StGB]]
* [[Art. 123 StGB]]
* [[Art. 124 StGB]]
* [[Art. 127 StGB]]
* [[Art. 129 StGB]]
* [[Rechtslage zu Genitalverstümmelung]]

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