Antisemitismus

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Intaktivisten wird immer wieder mal pauschal Antisemitismus unterstellt, weil sie auch gegen FGM bei Jungen jüdischer Eltern sind. Diese Vorwürfe sind in aller Regel haltlos, schon weil das bewusste Ausklammern der Jungen jüdischer Eltern bei Rechtsfragen eine gruppenbezogene Sonderbehandlung wäre, die, der Logik folgend, wiederum als Antisemitismus gewertet werden müsste. Würden Intaktivisten alle Kinder vor medizinisch nicht indizierter Genitalverstümmelung schützen, aber dabei die Kinder jüdischer Eltern auslassen, dann könnte man ihnen Antisemitismus vorwerfen.

Eine einheitliche, allgemeinverbindliche Definition von Antisemitismus existiert lt. Prof. Dr. Werner Bergmann nicht. Es gibt verschiedene Versuche einer Definition. In einem Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung vom 27. November 2006[1] stellte er den aktuellen Stand der Definitionen sehr anschaulich dar.

Antisemitismus-Widerspruch

Die Website zwangsbeschneidung.de sieht einen "durch die Beschneidung erzeugten Antisemitismus-Widerspruch in der jüdischen Religion":

Was ist Antisemitismus? Antisemitismus ist auf jeden Fall die Menschenrechtsverletzung an einem Juden, weil er Jude ist. Die Beschneidung des männlichen Kindes ist eine Menschenrechtsverletzung. Die jüdische Beschneidung erfolgt, weil das Kind Jude ist. Die jüdische Beschneidung ist daher ein antisemitischer Akt.

Daraus folgt: Wenn die Beschneidung das Fundament der jüdischen Religion ist, ist das Fundament der jüdischen Religion ein antisemitischer Akt.

§ 1631d BGB wurde erschaffen, um die jüdische Beschneidung zu ermöglichen. § 1631d BGB ist daher Antisemitismus per Gesetz. Antisemitismus per Gesetz ist faschistische Gesetzgebung.
N.N. (zwangsbeschneidung.de)[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise