9.229
Bearbeitungen
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 227 StGB''' lautet: <blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br> '''§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/…“
'''§ 227 StGB''' lautet:
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>
'''§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html</ref>
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
</blockquote>
Dieser Paragraph sollte in keiner Auflistung fehlen, wenn es um [[HGM]] geht, da bekanntlich immer wieder auch Todesfälle zu beklagen sind.
== Einzelnachweise ==
<references/>
[[Kategorie:Gesetze]]
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>
'''§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html</ref>
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
</blockquote>
Dieser Paragraph sollte in keiner Auflistung fehlen, wenn es um [[HGM]] geht, da bekanntlich immer wieder auch Todesfälle zu beklagen sind.
== Einzelnachweise ==
<references/>
[[Kategorie:Gesetze]]