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''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
: Die in diesem Strafgesetzbuch-Artikel erwähnten Delikte setzen [[FGM]] unter Strafe. [[§ 226a StGB|Wie auch in Deutschland]] unterscheidet dieser Artikel nicht zwischen weiblichen Kindern und erwachsenen Frauen. [[MGM]] wird auch in der Schweiz bisher nicht explizit unter Strafe gestellt, nur implizit. Einige Interpretationen der Bundesratsentscheidungen meinen, durch Art. 124 StGB sei im Umkehrschluss bewusst [[MGM]] legitimiert worden. Andere Autoren widersprechen dieser Interpretation.
{{SEEALSO}}