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Die nachfolgenden Artikel<ref>[http://www.kritischebioethik.de/225_bioethik-konvention.pdf Deutscher Text] (PDF), veröffentlicht durch das Bundesministerium der Justiz</ref> können Relevanz zur rechtlichen Abwehr von [[HGM]] bei Kindern haben ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':
== Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen ==
=== Artikel 1 - Gegenstand und Ziel ===
=== Artikel 20 - Schutz einwilligungsunfähiger Personen ===
(1) '''Einer Person, die nicht fähig ist, die Einwilligung nach Artikel 5 zu erteilen, dürfen weder Organe noch Gewebe entnommen werden.''' [...]
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''