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§ 228 StGB

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'''§ 228 StGB''' lautet:

<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>
'''§ 228 Einwilligung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html</ref>

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
</blockquote>

Dieser Paragraph wirft die Frage auf, ob [[HGM]] "gegen die guten Sitten verstößt". "'''Gute Sitten''' ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral."<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten Wikipedia: Gute Sitten]</ref>

"Gute Sitten" sind hier nicht mit "Tradition", "Brauchtum" oder "Gewohnheitsrecht" zu verwechseln. Im Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht denkenden Erwachsenen in der Gesellschaft hatr sich die die Ansicht verfestigt, dass [[FGM]] gegen die guten Sitten verstößt. Bei [[MGM]] steht die Gesellschaft überwiegend auf demselben Standpunkt. So ergab eine repräsentative Umfrage Ende Dezember 2012 in Deutschland, dass über 70 % der Bevölkerung gegen das [[Beschneidungsgesetz]] sind.

== Einzelnachweise ==
<references/>

[[Kategorie:Gesetze]]

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