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Art. 15 BV

82 Bytes hinzugefügt, 15:55, 7. Apr. 2022
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''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
: Auch in der Schweiz meint "jede Person" jeden Menschen ab seiner Geburt. Solange aber Kinder aus religiösen Motiven ihrer Eltern genitalverstümmelt werden, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Kinder nicht gewährleistet. Da hilft auch : (4) hilft da auch nicht, wenn man es mit den Menschen- und Grundrechten für alle Menschen nicht ernst nimmt. {{SEEALSO}}* [[Art. 7 BV]]* [[Art. 10 BV]]* [[Art. 11 BV]]* [[Art. 15 BV]]
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