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Zur Genitalverstümmelung Minderjähriger gibt es momentan eine gespaltene Rechtslage: Während weibliche Genitalien (nicht nur von Mädchen, sondern auch von Frauen) quasi weltweit durch entsprechende konkrete Gesetze vor Verstümmelung geschützt sind, sind männliche Genitalien noch kaum irgendwo explizit vor Verstümmelung geschützt. Zwar ist Genitalverstümmelung gegen den Willen der betroffenen Person grundsätzlich eine Körperverletzung, jedoch beugen sich nicht nur Politiker, sondern auch noch viele Gerichte dem Druck religiöser Interessensgruppen oder folgen veralteten Informationen von Medizinern.
Hier ein paar Beispiele für konkrete Rechtsprechung im Zusammenhang mit [[MGM|männlicher Genitalverstümmelung]]:
== Deutschland ==
* Das sog. [[Kölner Beschneidungsurteil]] vom 07.05.2012 ist definitiv in die Geschichte eingegangen, hat es doch eine kurze, hitzige [[Beschneidungsdebatte]] in Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern ausgelöst, die am 12.12.2012 zum übereilten Verabschieden des sog. [[Beschneidungsgesetz]]es führte, mit dem das [[Kölner Beschneidungsurteil]] aufgehoben werden sollte.
== Schweiz ==
* Das Züricher Obergericht hat 2019 entschieden, dass einem muslimischen Jungen nicht die [[Vorhaut]] abgeschnitten werden darf, obwohl die Mutter dies wünscht. Die [[Beschneidung]] würde dem Kindeswohl schaden und sei auch medizinisch nicht indiziert.<ref>{{REFweb
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| title=Zehnjähriger Bub soll dereinst selber über Beschneidung entscheiden
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]
Hier ein paar Beispiele für konkrete Rechtsprechung im Zusammenhang mit [[MGM|männlicher Genitalverstümmelung]]:
== Deutschland ==
* Das sog. [[Kölner Beschneidungsurteil]] vom 07.05.2012 ist definitiv in die Geschichte eingegangen, hat es doch eine kurze, hitzige [[Beschneidungsdebatte]] in Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern ausgelöst, die am 12.12.2012 zum übereilten Verabschieden des sog. [[Beschneidungsgesetz]]es führte, mit dem das [[Kölner Beschneidungsurteil]] aufgehoben werden sollte.
== Schweiz ==
* Das Züricher Obergericht hat 2019 entschieden, dass einem muslimischen Jungen nicht die [[Vorhaut]] abgeschnitten werden darf, obwohl die Mutter dies wünscht. Die [[Beschneidung]] würde dem Kindeswohl schaden und sei auch medizinisch nicht indiziert.<ref>{{REFweb
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]