Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen

§ 226a StGB

690 Bytes hinzugefügt, 09:14, 8. Okt. 2018
Die Seite wurde neu angelegt: „'''§ 226a StGB''' lautet: <blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br> '''§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de…“
'''§ 226a StGB''' lautet:

<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>
'''§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226a.html</ref>

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
</blockquote>

Dieser Paragraph stellt [[FGM]] grundsätzlich unter Strafe. Es wäre zu prüfen, ob freiwillig von erwachsenen Frauen gewünschte [[FGM]] auch hiervon betroffen ist.

== Einzelnachweise ==
<references/>

[[Kategorie:Gesetze]]
[[Kategorie:Rechtsprechung]]

Navigationsmenü