9.229
Bearbeitungen
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K
{{DEFAULTSORT:BGB 1631 Mohelklausel}}
keine Bearbeitungszusammenfassung
<blockquote>''(2) '''In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes''' dürfen auch '''von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen''' Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, '''ohne Arzt zu sein''', für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.''</blockquote>
[[Kategorie:Jüdisch]]