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Die Seite wurde neu angelegt: „In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet. Im Zusammenhang mit der Beschneidung hielt Dr. Jörg …“
In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet.
Im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] hielt Dr. [[Jörg Scheinfeld]] beim [[Wissenschaftliches Symposium|Wissenschaftlichen Symposium]] am Tag vor dem [[WWDOGA] 2014 fest:
* Das Grundrecht ist ein Freiheitsrecht.
* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI</ref>
== Einzelnachweise ==
<references />
Im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] hielt Dr. [[Jörg Scheinfeld]] beim [[Wissenschaftliches Symposium|Wissenschaftlichen Symposium]] am Tag vor dem [[WWDOGA] 2014 fest:
* Das Grundrecht ist ein Freiheitsrecht.
* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI</ref>
== Einzelnachweise ==
<references />