Gesetze zu HGM
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Inhaltsverzeichnis
FGM
Länder mit implizitem Verbot von FGM
- Österreich[1]: § 84 Abs. 1 StGB (schwere Körperverletzung), § 85 StGB (Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen), 2001: § 90 Abs. 3 StGB (keine Einwilligungsmöglichkeit bei FGM), 2012: 64 Abs. 1 Z 4a StGB (Strafe für im Ausland durchgeführte FGM)
Länder mit explizitem Verbot von FGM
- Deutschland: 2013, § 226a StGB
- Gambia: 2015[2]
- Island: 2005
- Nigeria: 2015[2]
- USA: verschiedene Bundesstaaten
Länder mit expliziter Erlaubnis von FGM
MGM
Länder mit explizitem Verbot von MGM
Länder mit erschwerter Erlaubnis von MGM
- Finnland: "In Finnland darf eine Beschneidung aus religiösen oder rituellen Gründen nur noch mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen, ältere Kinder müssen dazu gehört werden."[3]
- Schweden: "Schweden hat vor einigen Jahren die Beschneidung bei Säuglingen ohne medizinischen Grund und ohne Betäubung generell verboten."[3]
Länder mit expliziter Erlaubnis von MGM
- Deutschland: 2012, § 1631d BGB