Deutscher Kinderschutzbund: Unterschied zwischen den Versionen

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  |date=2012-09-26
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}}</ref>
Die Stellungnahme im Originaltext ist auf der DKSB-Website zu finden.<ref>{{REFweb
|url=https://www.presseportal.de/pm/34324/2327640
|title=Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. veröffentlicht Stellungnahme zur Beschneidung von Jungen
|date=2012-09-18
|accessdate=2025-04-29
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  |url=https://www.verbaende.com/news.php/Deutscher-Kinderschutzbund-Bundesverband-eV-veroeffentlicht-Stellungnahme-zur-Beschneidung-von-Jungen?m=85775
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  |date=2019-09-19
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  |accessdate=2019-11-21
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}}</ref> Die Stellungnahme im Originaltext ist auf der DKSB-Website offensichtlich nicht mehr zu finden (letzte Stellungnahmen im DKSB-Archiv sind von 2017). Eine Standpunktänderung des DKSB zu diesem Thema ist nicht bekannt.
}}</ref> Ein Vetorecht gegen Genitalverstümmelung für Kinder einzufordern, die noch nicht sprechen können und sich daher nicht klar und informiert gegen die Genitalverstümmelung äußern können, ist zynisch. In diesem Falle hätte auch der DKSB sich für ein Verbot aussprechen müssen, weil das natürliche Vetorecht des Kindes auch Neugeborene und Kleinkinder schützt und ein noch nicht volljähriger Mensch grundsätzlich nicht einwilligungsfähig ist zum operativen Entfernen gesunder Körperteile. Eltern durfte dieses Recht per se nicht zugesprochen werden. Insofern hat der Deutsche Kinderschutzbund männliche Kinder eben nicht geschützt.
 
Eine Standpunktänderung des DKSB zu diesem Thema ist dem [[IntactiWiki]] nicht bekannt (Stand 29.04.2025).


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