Gesetzesinitiativen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Dänemark ==
 
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Dem Dänischen Parlament liegt seit 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren ''(borgerforslag)'' eingebracht.<ref>{{REFdocument
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Dem Dänischen Parlament liegt seit Oktober 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren ''(borgerforslag)'' eingebracht.<ref>{{REFdocument
 
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Version vom 9. Oktober 2019, 12:14 Uhr

Dieser Artikel soll eine Sammlung von Gesetzesinitiativen und Gesetzesvorschlägen werden, die sich gegen Genitalverstümmelung bei Minderjährigen aussprechen.

Dänemark

Dem Dänischen Parlament liegt seit Oktober 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren (borgerforslag) eingebracht.[1]

Deutschland

Zum sog. Beschneidungsgesetz, das am 12.12.2012 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, lagen mehrere Alternativvorschläge vor, die sich deutlich gegen den letztlich beschlossenen Entwurf wendeten, aber keine Mehrheiten erlangen konnten.

  • Der Gesetzentwurf 17/11430 von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen um die Bundestagsabgeordneten Marlene Rupprecht, Katja Dörner und andere sah vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Genitalverstümmelungen auf 14 Jahre festzulegen.[2]
  • Die GRÜNEN hatten auf ihrer 31. Bundesdelegiertenkonferenz im November 2012 in Hannover diverse Anträge zum Thema "Beschneidung", die letztlich alle an eine parteiinterne Kommission verwiesen wurden, die erst ein Jahr später gegründet wurde und letztlich das Thema nicht behandelte.
  • Der Antrag "Keine Beschneidung aus religiösen und traditionellen Gründen bei Jungen" von René Becker und anderen sprach sich für ein Mindestalter von 14 Jahren für rituelle Beschneidungen aus.[3]
  • Der Alternative Gesetzesänderung-Entwurf von Ulf Dunkel zum § 1631 BGB sah vor, in § 1631 BGB einen Satz einzufügen: Körperliche Eingriffe ohne medizinische Indikation sind unzulässig. Dadurch wären auch Tattoos, Piercings und natürlich alle Genitalverstümmelungen bei Minderjährigen explizit verboten worden.

Frankreich

USA

Einzelnachweise

  1. REFdocument Forslag til folketingsbeslutning om indførelse af 18-årsmindstealder for omskæring af raske børn [Vorschlag für eine parlamentarische Entschließung zur Einführung des 18. Lebensjahres für die Beschneidung gesunder Kinder] (Dänisch) PDF, Folketinget. (3. Oktober 2019). Abgerufen 9. Oktober 2019.
    Zitat: Folketinget pålægger regeringen at fremsætte lovforslag, der indfører en kønsneutral mindstealder på 18 år for omskæring, som ikke er nødvendig af helbredsmæssige årsager. [Das Parlament fordert die Regierung auf, ein Gesetz vorzuschlagen, das ein geschlechtsneutrales Mindestalter von 18 Jahren für die Beschneidung vorsehen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht erforderlich ist.] (Dänisch)
  2. REFdocument Gesetzentwurf Drucksache 17/11430 PDF, Deutscher Bundestag. (8. November 2012). Abgerufen 9. Oktober 2019.
  3. REFweb Keine Beschneidung aus religiösen und traditionellen Gründen bei Jungen, GRÜNE Linke. Abgerufen 9. Oktober 2019.