Art. 129 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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<blockquote>''Schweizerisches Strafgesetzbuch''<br>''Zweites Buch: Besondere Bestimmungen, Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 3. Körperverletzung''<br>'''Art. 129 -  Gefährdung des Lebens'''<ref>http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_016.htm</ref>
<blockquote>''Schweizerisches Strafgesetzbuch''<br>''Zweites Buch: Besondere Bestimmungen, Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 3. Körperverletzung''<br>'''Art. 129 -  Gefährdung des Lebens'''<ref>http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_016.htm</ref>


Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer einen Menschen '''in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt''', wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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