Art. 2 GG: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Art. 2 GG''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'':
'''Art. 2 GG''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'':


<blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>
<blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>'''Artikel 2'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</ref>
'''Artikel 2'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</ref>


(1) '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.'''
(1) '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.'''