§ 226 StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226 Schwere Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html</ref> | <blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226 Schwere Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html</ref> | ||
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(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. | (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. | ||
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Dieser Paragraph stellt schwere Körperverletzung unter Strafe. Es sollte bei rechtlicher Beurteilung von [[HGM]] immer mit im Fokus stehen, denn [[HGM]] ist schwere Körperverletzung. | ''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'' | ||
: Dieser Paragraph stellt schwere Körperverletzung unter Strafe. Es sollte bei rechtlicher Beurteilung von [[HGM]] immer mit im Fokus stehen, denn [[HGM]] ist schwere Körperverletzung. | |||
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