Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Alternativer Gesetzesänderung-Entwurf von Ulf Dunkel zum § 1631 BGB]]
 
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* [https://www.youtube.com/watch?v=pUaiXB5xtas Debatte über [[Beschneidung]] von Jungen vom 28. Januar 2014]
 
* [https://www.youtube.com/watch?v=pUaiXB5xtas Debatte über [[Beschneidung]] von Jungen vom 28. Januar 2014]
 
* [http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=20174&lang=en Die finale Fassung der Resolution im englischen Originaltext]
 
* [http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=20174&lang=en Die finale Fassung der Resolution im englischen Originaltext]
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[[en:Resolution by the Parliamentary Assembly of the Council of Europe]]
 
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Version vom 8. Oktober 2018, 15:19 Uhr

Die Resolution Nr. 1952 (2013) "Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit" der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die zum ersten Mal die Frage der körperlichen Integrität von intergeschlechtlichen Kindern einbezieht, wurde am 1. Oktober 2013 nach einer Initiative der deutschen SPD-Politikerin Marlene Rupprecht verabschiedet.

Die Resolution umfasst weitere Themen wie die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, und die Unterwerfung oder Nötigung von Kindern zu Piercings, Tätowierungen oder Schönheitsoperationen.

Die Resolution fordert alle Mitgliedstaaten des Europarats dazu auf, "verpflichtend weitere Forschungen durchzuführen um die Erkenntnisse über die spezifische Situation von intergeschlechtlichen Menschen zu vertiefen; sicherzustellen, dass niemand in der Kindheit unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlung ausgesetzt wird, die kosmetisch statt gesundheitlich lebenswichtig ist; die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu garantieren; und Familien mit intergeschlechtlichen Kindern mit angemessener Beratung und Unterstützung zu versorgen."

Diese erste Resolution ihrer Art einer europäischen Institution ist zwar rechtlich nicht bindend, aber ein wichtiges Signal für die weitere Debatte. Sie verschiebt den Ansatz der Betrachtungsweise des Themas vom derzeitigen medizinischen Definitionsbereich hin zu einem Menschenrechtsansatz und benennt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung. Sie fordert das Ende kosmetischer medizinischer und chirurgischer Eingriffe.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise