Mohel-Klausel: Unterschied zwischen den Versionen

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:


<blockquote>''(2) '''In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes''' dürfen auch '''von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen''' Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, '''ohne Arzt zu sein''', für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.''</blockquote>
<blockquote>''(2) '''In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes''' dürfen auch '''von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen''' Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, '''ohne Arzt zu sein''', für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.''</blockquote>
{{DEFAULTSORT:BGB 1631 Mohelklausel}}


[[Kategorie:Jüdisch]]
[[Kategorie:Jüdisch]]