Religionsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet. Im Zusammenhang mit der Beschneidung hielt Dr. Jörg …“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet. | In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet. | ||
Im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] hielt Dr. [[Jörg Scheinfeld]] beim [[Wissenschaftliches Symposium|Wissenschaftlichen Symposium]] am Tag vor dem [[WWDOGA] 2014 fest: | Im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] hielt Dr. [[Jörg Scheinfeld]] beim [[Wissenschaftliches Symposium|Wissenschaftlichen Symposium]] am Tag vor dem [[WWDOGA]] 2014 fest: | ||
* Das Grundrecht ist ein Freiheitsrecht. | * Das Grundrecht ist ein Freiheitsrecht. | ||