Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese erste Resolution ihrer Art einer europäischen Institution ist zwar rechtlich nicht bindend, aber ein wichtiges Signal für die weitere Debatte. Sie verschiebt den Ansatz der Betrachtungsweise des Themas vom derzeitigen medizinischen Definitionsbereich hin zu einem Menschenrechtsansatz und benennt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung. Sie fordert das Ende kosmetischer medizinischer und chirurgischer Eingriffe.
Diese erste Resolution ihrer Art einer europäischen Institution ist zwar rechtlich nicht bindend, aber ein wichtiges Signal für die weitere Debatte. Sie verschiebt den Ansatz der Betrachtungsweise des Themas vom derzeitigen medizinischen Definitionsbereich hin zu einem Menschenrechtsansatz und benennt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung. Sie fordert das Ende kosmetischer medizinischer und chirurgischer Eingriffe.
== Siehe auch ==
* [[Alternativer Gesetzesänderung-Entwurf von Ulf Dunkel zum § 1631 BGB]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==