Kölner Beschneidungsurteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Da nachfolgende Fälle von [[Beschneidung]] aufgrund dieses Urteils nicht mehr durch "unvermeidbaren Verbotsirrtum" geschützt wären, erregte das Urteil größere Aufmerksamkeit und leitete einen Richtungswechsel in der Rechtsauffassung zum Thema [[MGM|Knabenbeschneidung]] in Deutschland ein.
Da nachfolgende Fälle von [[Beschneidung]] aufgrund dieses Urteils nicht mehr durch "unvermeidbaren Verbotsirrtum" geschützt wären, erregte das Urteil größere Aufmerksamkeit und leitete einen Richtungswechsel in der Rechtsauffassung zum Thema [[MGM|Knabenbeschneidung]] in Deutschland ein.


Das Landgericht Köln bezog sich vor allem auf frühere Veröffentlichungen von [[Holm Putzke]] zum Thema und stellte fest, dass weder das Erziehungsrecht der Eltern noch die Religionsfreiheit der Eltern ausreichende Gründe wären, die irreversible Beschneidung von Genitalien zu rechtfertigen.
Das Landgericht Köln bezog sich vor allem auf frühere Veröffentlichungen<ref>http://www.holmputzke.de/index.php/kontrovers/religioese-beschneidung</ref> von [[Holm Putzke]] zum Thema und stellte fest, dass weder das Erziehungsrecht der Eltern noch die Religionsfreiheit der Eltern ausreichende Gründe wären, die irreversible Beschneidung von Genitalien zu rechtfertigen.


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