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Version vom 15. April 2015, 10:23 Uhr
Gegen das Beschneidungsgesetz
- Manok, Andreas, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes – Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Berlin: Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34). 217 Seiten. ISBN 978-3-428-14584-3. 69,90 €.[1]
” | Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen. – Dr. Georg Neureither (religion-weltanschauung-recht.net)[2] |
- Franz, Matthias (Hg.), Die Beschneidung von Jungen - Ein trauriges Vermächtnis, Vandenhoeck & Ruprecht, 2014. 448 Seiten mit 11 Abb. kartoniert. ISBN 978-3-525-40455-3. 29,99 €.[3]
” | Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht begründete Genitalbeschneidung kleiner, nicht einwilligungsfähiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 nun auch in Deutschland statt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld der Grundrechte auf Religionsfreiheit einerseits und auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Die Heftigkeit der Debatte lässt auf tiefgreifende Ängste und Konflikte schließen. Es geht um die Frage, ob es heute in einer säkularen Demokratie noch angemessen ist, kleinen Jungen zur Absicherung der gruppalen und religiösen Identität von Erwachsenen Schmerzen und Ängste zuzufügen, sie erheblichen Gesundheitsrisiken und irreversibler Verletzung der Intimzone auszusetzen. Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt. In diesem Buch äußern sich Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker und andere Fachleute kritisch zur Jungenbeschneidung und engagieren sich für den Kinderschutzgedanken. Sie werben für eine Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage. – Verlagstext (Vandenhoeck & Ruprecht)[4] |
Grundlagen zur Rechtsprechung
- Putzke, Holm: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge, in: Putzke/Hardtung/Hörnle/Merkel/Scheinfeld/Schlehofer/Seier (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, Tübingen 2008, S. 669–709 (Translation: Criminal Relevance of Circumcising Boys. A Contribution to the Limitation of Consent in Cases of Care for the Person of the Child)
- Religiöse Beschneidung - Literaturübersicht bei Holm Putzke (chronologisch)
Einzelnachweise
- ↑ http://www.duncker-humblot.de/index.php/die-medizinisch-nicht-indizierte-beschneidung-des-mannlichen-kindes.html
- ↑ http://religion-weltanschauung-recht.net/2015/01/28/andreas-manok-die-medizinisch-nicht-indizierte-beschneidung-des-mannlichen-kindes-rechtslage-vor-und-nach-inkrafttreten-des-%C2%A7-1631d-bgb-unter-besonderer-berucksichtigung-der-grundrecht/
- ↑ http://www.v-r.de/de/die_beschneidung_von_jungen/t-0/1011073/
- ↑ http://www.v-r.de/de/die_beschneidung_von_jungen/t-0/1011073/