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'''§ 1631d BGB'''
Unter dem Schlagwort "Beschneidungsgesetz" wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am [[12.12.2012|12. Dezember 2012]] verabschiedete Zusatzparagraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte [[Beschneidung]] von minderjährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.