Beschneidungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:


----
----
<blockquote>
{|
{|
!§ 1631d
!§ 1631d
Zeile 18: Zeile 19:
|(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
|(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
|}
|}
</blockquote>
----
----