Pro Kinderrechte Schweiz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus IntactiWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 10: Zeile 10:
 
| Autor=Christoff Geissbühler
 
| Autor=Christoff Geissbühler
 
| Quelle=Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten
 
| Quelle=Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten
| ref=<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/rechtliche_beurteilung_auf_der_grundlage_medizinischer_fakten-2018.pdf Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten], Stand 2018-08</ref>
+
| ref=<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/rechtliche_beurteilung_auf_der_grundlage_medizinischer_fakten-2018.pdf Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten], PDF, Stand 2018-08</ref>}}
}}
 
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* http://www.pro-kinderrechte.ch/
 
* http://www.pro-kinderrechte.ch/

Version vom 16. Oktober 2018, 16:43 Uhr

Der Verein Pro Kinderrechte Schweiz mit Sitz in Bern (Schweiz) gehört zu den Unterstützern des WWDOGA.

Der Verein spricht sich gegen alle Formen der Knabenbeschneidungen aus, die ohne zwingende medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. Ziel des Vereins ist es, dass in der Schweiz Knabenbeschneidungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht mehr durchgeführt werden.[1]

Im April 2018 hat der Verein Strafanzeige gegen einen Arzt eingereicht, der Kindern ohne medizinische Indikation die Vorhaut amputiert (siehe Art. 122 StGB).

Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins, Christoph Geissbühler, eine umfangreiche "Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten". Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.

Es erstaunt eigentlich sehr, dass es der folgenden rechtlichen Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten in einem aufgeklärten und säkularen Rechtsstaat mehr als 60 Jahre nach der Ausrufung der Menschenrechte überhaupt noch bedarf. Denn für vernünftige und intelligente Menschen ist es intuitiv eigentlich völlig klar, dass es weder rechtlich noch ethisch haltbar ist[,] einem Kind einen gesunden genitalen Körperteil zu amputieren.
Christoff Geissbühler (Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten)[2]

Weblinks

Einzelnachweise