Art. 122 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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: Die in diesem Strafgesetzbuch-Artikel erwähnten Delikte treffen auf [[HGM]] an minderjährigen Personen zu.
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== Rechtsprechung ==
Der Verein [[Pro Kinderrechte Schweiz]] hat im April 2018 in Bern Strafanzeige<ref>http://pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/strafanzeige-netz.pdf</ref>  gegen einen Arzt eingereicht, der Kindern ohne medizinische Indikation die [[Vorhaut]] amputiert. Die Anzeige lautete auf  mehrfache schwere Körperverletzung (gem. Art. 122 StGB). Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige mit der Behauptung abgewiesen, die männliche Genitalbeschneidung sei in der Schweiz straffrei.<ref>http://pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/2_verfu_gung_netz.pdf</ref> Würde diese Behauptung zutreffen, könnten aktuell irgendwelche Personen jede männliche Person straffrei [[MGM|genitalverstümmeln]]. [[Pro Kinderrechte Schweiz]] hat gegen diese rechtswidrige Abweisung der Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft eine Aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht (Oktober 2018). Sie verlangt, dass dieser Entscheid aufgehoben und die Strafanzeige korrekt geprüft wird.<ref>http://pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/aufsichtsbeschwerde-netz.pdf</ref>


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[[Kategorie:Gesetze]]
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]