Art. 4 GG: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Art. 4 GG''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'': <blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>'''Artikel…“ |
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(1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.''' | (1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.''' | ||
(2) '''Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.''' | (2) '''Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.''' | ||
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. | (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. | ||
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