§ 223 StGB: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''§ 223 StGB''' lautet: | '''§ 223 StGB''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'': | ||
<blockquote> | <blockquote> | ||
''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 223 Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html</ref> | ''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 223 Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html</ref> | ||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
(1) '''Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt''', wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | (1) '''Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt''', wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | ||
(2) Der Versuch ist strafbar.</blockquote> | (2) Der Versuch ist strafbar.</blockquote> | ||
Dass medizinisch nicht indizierte [[HGM]] bei Minderjährigen immer eine Körperverletzung und eine Gesundheitsschädigung darstellt, sollte eigentlich von selbst einleuchten. Leider sehen Beschneidungsbefürworter und der deutsche Gesetzgeber mit seinem [[Beschneidungsgesetz]] für Jungen das anders, während er für Mädchen und Frauen mit [[§ 226a StGB]] völlig rechtsklar formuliert hat. | ''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'' | ||
: Dass medizinisch nicht indizierte [[HGM]] bei Minderjährigen immer eine Körperverletzung und eine Gesundheitsschädigung darstellt, sollte eigentlich von selbst einleuchten. Leider sehen Beschneidungsbefürworter und der deutsche Gesetzgeber mit seinem [[Beschneidungsgesetz]] für Jungen das anders, während er für Mädchen und Frauen mit [[§ 226a StGB]] völlig rechtsklar formuliert hat. | |||
{{REF}} | {{REF}} | ||
[[Kategorie:Gesetze]] | [[Kategorie:Gesetze]] | ||