§ 235 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Paragraph ist zweckdienlich, wenn Kinder von anderen Angehörigen als den Eltern ins Ausland verbracht werden sollen, um dort außerhalb des deutschen Rechtsraums einer [[HGM]] unterzogen zu werden. Wenn Eltern selbst den sog. [[Beschneidungstourismus]] nutzen, um ihre Kinder im Ausland genitalverstümmeln zu lassen, scheint der Gesetzgeber die Hürden niedriger gelegt zu haben.
Dieser Paragraph ist zweckdienlich, wenn Kinder von anderen Angehörigen als den Eltern ins Ausland verbracht werden sollen, um dort außerhalb des deutschen Rechtsraums einer [[HGM]] unterzogen zu werden. Wenn Eltern selbst den sog. [[Beschneidungstourismus]] nutzen, um ihre Kinder im Ausland genitalverstümmeln zu lassen, scheint der Gesetzgeber die Hürden niedriger gelegt zu haben.


== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Gesetze]]
[[Kategorie:Gesetze]]