§ 221 StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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'''§ 221 StGB''' lautet: | |||
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''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 221 Aussetzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__221.html</ref> | |||
''' | (1) '''Wer einen Menschen''' | ||
# '''in eine hilflose Lage versetzt''' oder | |||
# '''in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,''' | |||
'''und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt''', wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. | |||
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter | |||
# '''die Tat gegen sein Kind''' oder eine Person '''begeht''', die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder | |||
# '''durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht'''. | |||
(3) '''Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers''', so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. | |||
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.</blockquote> | |||
''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)'' | |||
Dieser Paragraph ließe sich überall dort anwenden, wo Kleinkinder durch [[HGM]] zwangsweise misshandelt und schwer an ihrer Gesundheit geschädigt werden. Da Jungen aufgrund des [[Beschneidungsgesetzes]] in Deutschland kein Recht mehr haben, gegen ihre eigene Genitalverstümmelung anzusprechen oder anzugehen, ist die hilflose Lage eigentlich schon pauschal durch das [[Beschneidungsgesetz]] selbst durch den Gesetzgeber allen männlichen Kindern in Deutschland aufgezwungen. Da selbst der Tod eine Folge von [[HGM]] sein kann, sollten Ärzte und Beschneider spätestens bei Satz 3 hellhörig werden. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||