Beschneidungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Unter dem Schlagwort "Beschneidungsgesetz" wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedete Zusat…“ |
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Der Entwurf des Bundesjustizministeriums wurde vom Regierungskabinett weitgehend als Gesetzesvorlage übernommen. Es wurde im Gesetzestext exakt eine Stelle geändert: | Der Entwurf des Bundesjustizministeriums wurde vom Regierungskabinett weitgehend als Gesetzesvorlage übernommen. Es wurde im Gesetzestext exakt eine Stelle geändert: | ||
Im Entwurf hieß es in Absatz 1, Satz 1 noch | Im Entwurf hieß es in Absatz 1, Satz 1 noch | ||
Die verabschiedete Gesetzesvorlage hingegen lautet dort "[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt '''werden soll'''." | "[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt '''wird'''." | ||
Die verabschiedete Gesetzesvorlage hingegen lautet dort | |||
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt '''werden soll'''." | |||
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen. | Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen. | ||