Holm Putzke: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Jurist/in]]

Version vom 7. April 2014, 16:45 Uhr

Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Seit 2010 ist er Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau.

Engagement gegen die Beschneidung von Knaben

Vor Inkrafttreten von § 1631d BGB hat Putzke in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln die Rechtsauffassung vertreten, dass medizinisch nicht notwendige Jungenbeschneidungen den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, darunter auch die religiöse Beschneidung von Knaben. Das Urteil[1] des Landgerichts Köln, das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, hat er begrüßt und seine Verbreitung gefördert. Der Bundestag folgte Putzkes Argumentation nicht und beschloss am 12. Dezember 2012 nach kontroverser Debatte mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Putzke hält das Gesetz für verfassungswidrig und warf dem Bundestag vor, etwa mit Blick auf die Zweckklausel "legislatorischen Nonsens" geschaffen zu haben.

(Quelle: Wikipedia)

Einzelnachweise