Beschneidungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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===Art. 4.1 GG=== | ===Art. 4.1 GG=== | ||
(1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.''' | (1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.''' | ||
===Art. 33.1 + 33.3 GG=== | ===Art. 33.1 + 33.3 GG=== | ||