Art. 7 BV: Unterschied zwischen den Versionen
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: Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde. | : Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde. | ||
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* [[Art. 7 BV]] | |||
* [[Art. 10 BV]] | |||
* [[Art. 11 BV]] | |||
* [[Art. 15 BV]] | |||
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