Religionsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

K added interwiki link
K enhanced YT link REF
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet.
In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in [[Art. 4 GG|Artikel 4]] gewährleistet.


== Rechtskommentare ==
== Rechtskommentare ==
Zeile 8: Zeile 8:
* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI</ref>
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>{{REFweb
|url=https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI
|title=Dr. Jörg Scheinfeld; Symposium: Genitale Autonomie [7/11]
|website=YouTube
|date=2014-06-04
|accessdate=2021-08-25
}}</ref>


=== Merkel ===
=== Merkel ===
Zeile 36: Zeile 42:
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
[[Kategorie:Rechtsprechung]]


[[en:Religious freedom]]
[[en:Freedom of religion]]