Art. 15 BV: Unterschied zwischen den Versionen

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: Auch in der Schweiz meint "jede Person" jeden Menschen ab seiner Geburt. Solange aber Kinder aus religiösen Motiven ihrer Eltern genitalverstümmelt werden, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Kinder nicht gewährleistet. Da hilft auch (4) nicht, wenn man es mit den Menschen- und Grundrechten für alle Menschen nicht ernst nimmt.
: Auch in der Schweiz meint "jede Person" jeden Menschen ab seiner Geburt. Solange aber Kinder aus religiösen Motiven ihrer Eltern genitalverstümmelt werden, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Kinder nicht gewährleistet.
: (4) hilft da auch nicht, wenn man es mit den Menschen- und Grundrechten für alle Menschen nicht ernst nimmt.
 
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* [[Art. 7 BV]]
* [[Art. 10 BV]]
* [[Art. 11 BV]]
* [[Art. 15 BV]]


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[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Gesetz: Schweiz]]
 
[[en:Art. 15 BV]]