§ 226 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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'''§ 226 StGB''' lautet:
'''§ 226 StGB''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':


<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226 Schwere Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html</ref>
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226 Schwere Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html</ref>
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(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
</blockquote>
</blockquote>
''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)''


Dieser Paragraph stellt schwere Körperverletzung unter Strafe. Es sollte bei rechtlicher Beurteilung von [[HGM]] immer mit im Fokus stehen, denn [[HGM]] ist schwere Körperverletzung.
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
: Dieser Paragraph stellt schwere Körperverletzung unter Strafe. Es sollte bei rechtlicher Beurteilung von [[HGM]] immer mit im Fokus stehen, denn [[HGM]] ist schwere Körperverletzung.


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[[Kategorie:Gesetze]]
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[[Kategorie:Gesetz: Deutschland]]
 
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