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Der '''Deutsche Kinderschutzbund''' (DKSB) ist ein bundesweit vertretener, gemeinnütziger Verein und eine Lobby für Kinder. Er wurde 1953 gegründet und ist ein Dachverband von Landesverbänden, die derzeit etwa 430 Ortsvereine repräsentieren.<ref>{{REFweb
|url=https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Kinderschutzbund
|title=Wikipedia: Deutscher Kinderschutzbund |website=Wikipedia
|accessdate=2019-11-21
}}</ref>
Der DKSB sprach sich in der [[Beschneidungsdebatte]] 2012 gegen ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Genitalverstümmelung bei Knaben in Deutschland aus.<ref>{{REFweb |url=https://www.deutschlandfunk.de/wir-wollen-den-eltern-nicht-mit-dem-strafrecht-drohen.694.de.html?dram:article_id=222276 |title=<q>Wir wollen den Eltern nicht mit dem Strafrecht drohen</q> |website=Deutschlandfunk |date=2012-09-26 |accessdate=2019-11-21}}</ref> Die Stellungnahme im Originaltext ist auf der DKSB-Website zu finden.<ref>{{REFweb |url=https://www.presseportal.de/pm/34324/2327640 |title=Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. veröffentlicht Stellungnahme zur Beschneidung von Jungen |date=2012-09-18 |accessdate=2025-04-29}}</ref> Ein Vetorecht gegen Genitalverstümmelung für Kinder einzufordern, die noch nicht sprechen können und sich daher nicht klar und informiert gegen die Genitalverstümmelung äußern können, ist zynisch. In diesem Falle hätte auch der DKSB sich für ein Verbot aussprechen müssen, weil das natürliche Vetorecht des Kindes auch Neugeborene und Kleinkinder schützt und ein noch nicht volljähriger Mensch grundsätzlich nicht einwilligungsfähig ist zum operativen Entfernen gesunder Körperteile. Eltern durfte dieses Recht per se nicht zugesprochen werden, was aufzeigt, dass das [[Beschneidungsgesetz]] grundsätzlich verfassungswidrig ist. Insofern hat der Deutsche Kinderschutzbund männliche Kinder eben nicht geschützt. Eine Standpunktänderung des DKSB zu diesem Thema ist dem [[IntactiWiki]] nicht bekannt (Stand 29.04.2025).
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