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* '''Wohltätigkeit''' – ein Arzt sollte im besten Interesse des Patienten handeln.<ref name="auto1"/>
* '''Gerechtigkeit''' – betrifft die Verteilung knapper Gesundheitsressourcen und die Entscheidung, wer welche Behandlung erhält.<ref name="auto1"/>
== Medizinethik und Beschneidung ==
Grundsätzlich hat nach den Werten der Medizinethik der Patient ein Selbstbestimmungsrecht. Dieses Recht wird bei Minderjährigen in der Regel von den Erziehungsberechtigten stellvertretend wahrgenommen, darf jedoch nur zum Wohle des Kindes genutzt werden. Eine medizinisch nicht indizierte Operation wie die [[Beschneidung]] ist daher nicht im Einflussbereich des elterlichen Erziehungsrecht. Die Mediziner selbst dürfen keine Operation ausführen, die nicht medizinisch indiziert ist, wenn der "Patient" - in diesem Fall ein nicht einwilligungsfähiges Kind - nicht selbst zustimmen kann. In diesem Falle würden strafbare Handlungen am Kinde durch nicht legitimierte Körperverletzung und Schadenszufügung vorliegen.
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