Art. 7 BV: Unterschied zwischen den Versionen

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''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
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: Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde.
: Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde.
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* [[Art. 7 BV]]
* [[Art. 10 BV]]
* [[Art. 11 BV]]
* [[Art. 15 BV]]


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[[Kategorie:Gesetz: Schweiz]]
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