Art. 124 StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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: Die in diesem Strafgesetzbuch-Artikel erwähnten Delikte setzen [[FGM]] unter Strafe. [[§ 226a StGB|Wie auch in Deutschland]] unterscheidet dieser Artikel nicht zwischen weiblichen Kindern und erwachsenen Frauen. [[MGM]] wird auch in der Schweiz bisher nicht explizit unter Strafe gestellt, nur implizit. | : Die in diesem Strafgesetzbuch-Artikel erwähnten Delikte setzen [[FGM]] unter Strafe. [[§ 226a StGB|Wie auch in Deutschland]] unterscheidet dieser Artikel nicht zwischen weiblichen Kindern und erwachsenen Frauen. [[MGM]] wird auch in der Schweiz bisher nicht explizit unter Strafe gestellt, nur implizit. Einige Interpretationen der Bundesratsentscheidungen meinen, durch Art. 124 StGB sei im Umkehrschluss bewusst [[MGM]] legitimiert worden. Andere Autoren widersprechen dieser Interpretation. | ||
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* [[Art. 122 StGB]] | |||
* [[Art. 123 StGB]] | |||
* [[Art. 124 StGB]] | |||
* [[Art. 127 StGB]] | |||
* [[Art. 129 StGB]] | |||
* [[Rechtslage zu Genitalverstümmelung]] | * [[Rechtslage zu Genitalverstümmelung]] | ||