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1.562 Bytes hinzugefügt, 13:03, 28. Nov. 2021
K
REFjournal uses <init> key
== Deutschland ==
2010: Am 4. November 2010 beschnitt ein muslimischer Arzt in seiner Praxis in Köln einen zu dem Zeitpunkt vierjährigen Jungen muslimischer Eltern auf deren Wunsch nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Starke Nachblutungen führten dazu, dass die Mutter den Jungen am 6. November 2010 in die Universitätsklinik Köln brachte, wo die Blutungen gestillt werden konnten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete dazu, die Nachbehandlung der [[Beschneidung]] sei "in Vollnarkose" erfolgt. Der Junge sei für mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen. Drei Verbandswechsel hätten ebenfalls in Narkose stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, die freiliegende [[Penis]]oberfläche und die [[Glans penis|Eichel]] seien "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen. Zehn Tage sei der Junge insgesamt in klinischer Behandlung gewesen.<ref>{{REFweb
|url=http://www.sueddeutsche.de/panorama/beschneidungs-urteil-des-landgerichts-koeln-vierjaehriger-junge-war-mehrfach-in-narkose-1.1412621
|title=Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln: Vierjähriger Junge war mehrfach in Narkose
|publisher=Süddeutsche Zeitung
|date=2012-07-14
|accessdate=2019-10-29
}}</ref>
 
Obwohl der Tatbestand der Körperverletzung festgestellt wurde, wurde der Arzt aufgrund mangelnder vorliegender Rechtsprechung zum Thema der [[Beschneidung]] freigesprochen, da er in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld (§ 17 Satz 1 StGB) gehandelt habe. Siehe [[Kölner Beschneidungsurteil]] für mehr Details.
 
== Schweden ==
2019: Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet berichtet, dass der Arzt Peter Borenstein tausende Jungen mit Zuckerlösung als einzigem Anästhetikum beschnitten hat.<ref name="SVD2019">{{REFjournal
|last=Efendić
|first=Negra
|init=N
|date=2019-10-27
|accessdate=2019-10-28
}}</ref> Der Fall des Arztes, der bei der Beschneidung "Zuckeranästhetikum" verwendet hat, wird jetzt von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Inspektionen_f%C3%B6r_v%C3%A5rd_och_omsorg IVO], der schwedischen Aufsichtsbehörde für das Gesundheits-, Pflege- und Betreuungswesen, untersucht. Der Mann, der auch [[Mohel|Beschneider ]] in einer jüdischen Gemeinde ist, hat Experten zufolge unwissenschaftliche Behauptungen über das Verfahren verbreitet. Unter anderem behauptete er, der Schnitt schmerze danach nicht so lange wie bei älteren Kindern und Erwachsenen, weil die Nervenverbindungen im Gehirn, durch die man das Gefühl hat, dass es danach weh tut, erst verbunden seien, wenn sich das Kind dem Alter von zwei Monaten nähere. Dies entspricht schon länger nicht mehr dem Stand der Wissenschaft.
Peter Borenstein war auch derjenige, der dem Vorsitzenden des Schwedischen Zentralrats der Juden, Aron Verständig, erklärte, das Risiko von Komplikationen sei am achten Tag nach der Geburt so gering wie möglich. Aron Verständig sendete dem Svenska Dagbladet als Beleg eine SMS, die Borenstein schrieb:
}}
Peter Svensson, Professor für klinische Gerinnungsmedizin an der Universität Lund, sagt, es gebe keine ihm bekannten Untersuchungen, die die Behauptung Borensteins behauptenbelegen.
Es ist damit zu rechnen, dass die IVO Sanktionen verhängen wird.
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
[[en:Prosecution]]

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