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Wir müssen weiter über das Leid aufklären, das durch die Beschneidung entsteht. Wir können bei Grundrechten keine Kompromisse machen. Und aus diesem Grund unterstützen wir den WWDOGA. Wir fordern die Streichung des Paragraph 1631d aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine konsequente Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit auch für Kinder. | Wir müssen weiter über das Leid aufklären, das durch die Beschneidung entsteht. Wir können bei Grundrechten keine Kompromisse machen. Und aus diesem Grund unterstützen wir den WWDOGA. Wir fordern die Streichung des Paragraph 1631d aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine konsequente Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit auch für Kinder. | ||
− | Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt vom Staat, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, "um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Missbrauch zu schützen" [Art. 19.1 UN-Kinderrechtskonvention]. "Die überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit des Kindes schädlich sind", müssen abgeschafft werden. | + | Die [[UN-Kinderrechtskonvention]] verlangt vom Staat, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, "um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Missbrauch zu schützen" [Art. 19.1 UN-Kinderrechtskonvention]. "Die überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit des Kindes schädlich sind", müssen abgeschafft werden. |
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Aktuelle Version vom 20. September 2021, 16:09 Uhr
Lars Stephan ist ein deutscher Politiker und Intaktivist. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Partei der Humanisten NRW. Er kritisiert die Entscheidungsträger in der Politik für ihre inkonsistente Auslegung der Menschenrechte.
” | Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit muss unabhängig vom Geschlecht gelten, für jedes Kind. Wir fordern daher die Ausnahmeregelung, die immer noch für männliche Neugeborene gilt, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen. – Lars Stephan |
2019 hielt er beim WWDOGA 2019 in Köln eine Rede.
2020 sprach er in einer Videobotschaft zum WWDOGA:
” | Hallo und einen schönen, guten Tag auf diesem ungewohnten Wege. Mein Name ist Lars Stephan und ich bin stellvertretender Vorsitzender der Partei der Humanisten NRW.
Ich muss zugeben, ich habe mich etwas schwergetan, dieses Jahr einen Beitrag zu schreiben. Das Thema des diesjährigen Weltweiten Tages der genitalen Selbstbestimmung ist ja, wie ihr wisst, Geschichten der Aufklärung zur genitalen Selbstbestimmung. Deshalb dacht ich, ich möchte einmal über die Geschichten sprechen, über das Leid der Betroffenen. Also habe ich recherchiert. Wie man das so tut, habe ich nach Artikeln gesucht über Beschneidungsopfer. Ich habe Zahlen herausgesucht, wie viele der Kinder beschnitten wurden. Wie viele Menschen leiden unter den Folgen? Wie gehen sie damit um? Natürlich sollten die Geschichten der Opfer emotionale Wirkung haben. Die Zahlen sollten schockieren ... Viele Geschichten hab ich aussortiert. Gehört hatte ich das ja alles schon mal. Ich habe überlegt, wie ich die Zahlen in einen Kontext bringe, damit sie groß wirken ... Und dann hab ich mich gefragt: Wer unter den Folgen einer Beschneidung leidet, der tut dies zum ersten Mal. Ihm hilft vermutlich nicht, zu wissen, wieviele vor ihm dasselbe durchlitten haben. Wenn es keine medizinischen Gründe gibt, ist es nicht wichtig, warum ein Kind beschnitten wurde. Wenn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde, dann müssen wir darüber reden. Es spielt keine Rolle, welches Geschlecht das Kind hat. Es spielt keine Rolle, welcher Religion die Eltern angehören. Es ist unwichtig, woher ein Kind stammt oder was einen Menschen dazu bewogen hat, so in dieses Recht einzugreifen. Wir müssen weiter über das Leid aufklären, das durch die Beschneidung entsteht. Wir können bei Grundrechten keine Kompromisse machen. Und aus diesem Grund unterstützen wir den WWDOGA. Wir fordern die Streichung des Paragraph 1631d aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine konsequente Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit auch für Kinder. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt vom Staat, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, "um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Missbrauch zu schützen" [Art. 19.1 UN-Kinderrechtskonvention]. "Die überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit des Kindes schädlich sind", müssen abgeschafft werden. Vielen Dank, dass wir gemeinsam an diesem Ziel arbeiten.– Lars Stephan (WWDOGA 2020)[1] |
Einzelnachweise
- ↑
WWDOGA 2020 - Lars Stephan
, YouTube, MOGiS e.V.. Abgerufen 13. Mai 2020.