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§ 226 StGB

120 Bytes hinzugefügt, 08:50, 10. Sep. 2021
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'''§ 226 StGB''' lautet''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226 Schwere Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html</ref>
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
</blockquote>
''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.)''
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'': Dieser Paragraph stellt schwere Körperverletzung unter Strafe. Es sollte bei rechtlicher Beurteilung von [[HGM]] immer mit im Fokus stehen, denn [[HGM]] ist schwere Körperverletzung.
{{REF}}
{{DEFAULTSORT:StGB § 226}} [[Kategorie:GesetzeGesetz: Deutschland]] [[en:{{FULLPAGENAME}}]]

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