Religionsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet.
In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in [[Art. 4 GG|Artikel 4]] gewährleistet.


== Rechtskommentare ==
== Rechtskommentare ==
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* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI</ref>
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>{{REFweb
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|title=Dr. Jörg Scheinfeld; Symposium: Genitale Autonomie [7/11]
|website=YouTube
|date=2014-06-04
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=== Merkel ===
=== Merkel ===
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[[Kategorie:Gesetze]]
[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
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[[en:Freedom of religion]]